Fachpraktiker/in in der Hauswirtschaft
Die Ausbildung zur Fachpraktikerin in der Hauswirtschaft bzw. Fachpraktiker soll die Auszubildenden befähigen, in den Bereichen Hauspflege, Nahrungszubereitung und Wäschepflege unter Anleitung tätig zu sein und einzelne Arbeitsvorgänge nach Anweisung selbstständig zu verrichten. Kurz vor der Abschlussprüfung wählen die Auszubildenden mit Unterstützung der Ausbilder einen Schwerpunkt aus den oben genannten Bereichen. Findet die Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen statt, werden die Auszubildenden durch verschiedene Praktika an die unterschiedlichen Arbeitsbereiche herangeführt. Diese erfolgen u.a. in Kindertagesstätten, Krankenhausküchen, Restaurants, Hotels oder Altenheimen.
Notwendige Voraussetzungen
Fachpraktiker/in ist ein theoriereduzierter Ausbildungsberuf nach § 66 BBIG. In diesem Ausbildungsberuf werden Menschen ausgebildet, die voraussichtlich eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus unterschiedlichsten Gründen nicht durchlaufen können. Die Feststellung für die Eignung trifft die Agentur für Arbeit.
Die Auszubildenden sollten Interesse haben, in der Küche, Wäschepflege und Raumpflege zu arbeiten.
Dauer der Ausbildung
3 Jahre
Schulbesuch
In allen 3 Ausbildungsjahren wird die Berufsschule an einem Tag in der Woche besucht. Es werden jeweils 8 Stunden erteilt, davon 6 Stunden im Lernfeld und 2 Stunden Wirtschaft und Politik.
Prüfungen
Zwischenprüfung: 30 Minuten Wirtschaft und Politik; 60 Minuten im Lernfeld Abschlussprüfung: 60 Minuten Wirtschaft und Politik; 90 Minuten im Lernfeld
Möglicher Abschluss bei erfolgreichem Besuch der Schule
Die Auszubildenden können mit Abschluss dieser Ausbildung den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erhalten.