Sonderbildungsgänge Fachpraktiker
Notwendige Voraussetzungen
Fachpraktiker/in ist ein theoriereduzierter Ausbildungsberuf nach § 66 BBIG. In diesem Ausbildungsberuf werden Menschen ausgebildet, die voraussichtlich eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus unterschiedlichsten Gründen nicht durchlaufen können. Die Feststellung für die Eignung trifft die Agentur für Arbeit.
In unserer Schule werden zurzeit beschult: Fachpraktiker und Fachpraktikerin …
… im Verkauf
Die Ausbildung zum Fachpraktiker/ zur Fachpraktikerin im Verkauf soll die Auszubildenden befähigen Aufgaben bei der Annahme, Lagerung, Präsentation und beim Verkauf von Waren zu erledigen.
… in der Hauswirtschaft
Die Ausbildung zur Fachpraktikerin in der Hauswirtschaft bzw. Fachpraktiker soll die Auszubildenden befähigen, in den Bereichen Hauspflege, Nahrungszubereitung und Wäschepflege unter Anleitung tätig zu sein und einzelne Arbeitsvorgänge nach Anweisung selbstständig zu verrichten. Kurz vor der Abschlussprüfung wählen die Auszubildenden mit Unterstützung der Ausbilder einen Schwerpunkt aus den oben genannten Bereichen. Findet die Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen statt, werden die Auszubildenden durch verschiedene Praktika an die unterschiedlichen Arbeitsbereiche herangeführt. Diese erfolgen u.a. in Kindertagesstätten, Krankenhausküchen, Restaurants, Hotels oder Altenheimen.
… für personale Dienstleistungen
Die Ausbildung zum Fachpraktiker/ zur Fachpraktikerin für personale Dienstleistungen soll die Auszubildenden befähigen, wie sie unter Anleitung pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen können. In diesem Bereich erlernen sie auch selbstständig kleine hauswirtschaftliche Tätigkeiten auszuführen.