Fachpraktiker/in im Verkauf
Die Ausbildung zum Fachpraktiker/ zur Fachpraktikerin im Verkauf soll die Auszubildenden befähigen Aufgaben bei der Annahme, Lagerung, Präsentation und beim Verkauf von Waren zu erledigen.
Voraussetzungen
Fachpraktiker/in ist ein theoriereduzierter Ausbildungsberuf nach §66 BBiG. In diesem Ausbildungsberuf werden Menschen ausgebildet, die voraussichtlich eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf Grunde einer Beeinträchtigung oder Behinderung nicht durchlaufen können. Die Feststellung für die Eignung trifft die Agentur für Arbeit.
Dauer der Ausbildung
2 Jahre
Schulbesuch
Während der Ausbildung wird die Berufsschule an zwei Tagen in der Woche besucht. Es werden 8 Unterrichtsstunden im Lernfeld und 2 Stunden Politik unterrichtet.
Prüfungen
Vor dem Prüfungsausschuss der IHK findet die Zwischenprüfung nach einem Jahr und die Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Bei erfolgreichem Abschluss kann ein dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss gleichwertiger Schulabschluss vergeben werden.