Berufsfachschule Sozialpädagogik
In der Berufsfachschule werden Sozialpädagogische Assistenten/innen (SPA) ausgebildet, die als zusätzliche Kraft neben einer sozialpädagogischen Fachkraft (Erzieher/in oder Sozialpädagoge/in) in Einrichtungen mit Kindern von 0 – 14 Jahren arbeiten. In Krippen, Kindergärten, Horten, betreuten Grundschulen oder auch Kinderkurheimen werden an die SPA besondere Ansprüche an die Kommunikationsfähigkeit und Kreativität gestellt, um Kindern einen Zugang zur Umwelt und sich selbst zu ermöglichen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Aufnahmevoraussetzungen und Bewerbungsformular
- mittlerer Schulabschluss oder
- Nachweis einer sonstigen, dem mittleren Schulabschluss gleichwertigen Ausbildung durch ein staatlich anerkanntes Zeugnis
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Einreichung ausländischer Abschlusszeugnisse eine Übersetzung und eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sowie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 einreichen müssen!
Im Februar eines jeden Jahres sind zum Ausbildungsstart im August des Bewerbungsjahres
– ohne Hefter oder Folien – einzureichen:
- ausgefülltes Bewerbungsformular Download-Bereich ERST AM PC AUSFÜLLEN, DANN AUSDRUCKEN !!!
- tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift ohne Passfoto
- Kopie des Zeugnisses über den mittleren Schulabschluss
(Wird der Abschluss erst am Ende des laufenden Schuljahres erreicht, ist das letzte Halbjahreszeugnis einzureichen.)
- ggf. Nachweis über die Ableistung eines Sozialen Jahres
- ggf. Nachweis, dass es sich um eine wiederholte Bewerbung handelt.
Bitte achten Sie darauf, dass am ersten Schultag alle Zeugnisse im Original vorgelegt werden müssen!
Dauer und Ziel der Ausbildung
Das Ziel der zweijährigen Ausbildung ist die staatliche Anerkennung zur/zum Sozialpädagogischen Assistentin/Assistenten.
Wenn zusätzlich zur regulären Stundentafel das Fach Mathematik belegt wird, kann durch eine Prüfung in Mathematik und Englisch die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden.
Nach Bestätigung der Fachhochschulreife von Seiten der Schule besteht also neben dem Berufsabschluss ein allgemeinbildender höherer Bildungsabschluss, mit dem i.d.R. an allen deutschen Fachhochschulen studiert werden kann.
Des Weiteren ist die Ausbildung eine mögliche Voraussetzung für die Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher.
Inhalte der Ausbildung
Bei den „Fächern“ der Ausbildung handelt es sich um berufsbezogene und berufsübergreifende Lernbereiche, die sich aus unterschiedlichen Themenschwerpunkten zusammensetzen:
Berufsbezogene Lernbereiche:
- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektive entwickeln
- Lernfeld 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
- Lernfeld 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
- Lernfeld 4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren
Berufsübergreifende Lernbereiche:
- Wirtschaft und Politik
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik (nur für die Fachhochschulreife)
Praktika während der Ausbildung
Es sind während der schulischen Ausbildung zwei Praktika abzuleisten. Diese finden im zweiten und dritten Halbjahr statt. Hier gehen die Schülerinnen und Schüler jeweils drei Tage in der Woche in die Einrichtung und zwei Tage in die Schule. Das Praktikum der Unterstufe findet im Elementarbereich (3-6 Jahre), das der Oberstufe in einem Kinderhort oder einer vergleichbaren Einrichtung (6-14 Jahre) oder auch in einer Krippe statt. Die Praktikumsstellen (im Landkreis Pinneberg) werden von den Schülerinnen und Schülern selbst gesucht. Die tägliche Arbeitszeit im Praktikum umfasst sechs Stunden.
Struktur der Ausbildung
Jedes Praktikum beginnt mit einer Einführungswoche in der Praxis zur gegenseitigen Orientierung. Danach findet das Praktikum jeweils Montag bis Mittwoch und der Unterricht Donnerstag und Freitag statt.
Kosten der Ausbildung
Die Ausbildung ist grundsätzlich kostenfrei. Jedoch fallen Kosten für Unterrichtsmaterialien (Bücher, Kopien, Ordner, Werkmaterial, Kochgeld etc.) an.
Im ersten Halbjahr / Unterstufe findet eine dreitägige Klassentagung statt. Optional am Ende der Ausbildung eine Abschlussfahrt. Beides kostet zusammen ca. 200 €.
Schüler/innen der Berufsfachschule Sozialpädagogik können Ausbildungsförderung nach den Bestimmungen des BAföG erhalten. Im Falle eines Bedarfs ist die entsprechende Klassenlehrkraft zu informieren. Erst dann wird über die Schule eine entsprechende Bescheinigung „Formblatt 2 – Bescheinigung nach §9 BAföG“ erstellt. Der eigentliche Antrag (Formblatt 1 und Formblatt 3) müssen eigenständig beschafft, ausgefüllt und an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gesendet werden.
Für diejenigen, deren Eltern eine Wohnhaft im Kreis Pinneberg haben, wird die Bescheinigung (Formblatt 2) direkt an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gesendet. Sollte die Wohnhaft der Eltern außerhalb des Kreises Pinneberg liegen, so wird die Bescheinigung an die Adresse der Wohnhaft versendet. Die Bescheinigung muss dann eigenständig mit dem eigentlichen Antrag an das jeweilige Amt gesendet werden.
Kontakt
Alexander Karock
Abteilungsleiter