Steuerfachangestellte/-r
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und findet im Dualen System statt. Im Rahmen der Dualen Ausbildung übernimmt die Berufliche Schule Pinneberg den schulischen Teil.
Einsatzgebiete & Tätigkeiten für Auszubildende
Steuerfachangestellte arbeiten vor allem in Steuerberatungskanzleien sowie in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Steuern: Sie bereiten Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen vor, z. B. zur Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer, und übermitteln sie elektronisch an das Finanzamt.
- Buchhaltung und Löhne: Sie erstellen Finanzbuchhaltungen und führen Lohn- und Gehaltsabrechnungen durch.
- Abschlüsse: Sie wirken an Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen mit.
- Bescheide: Sie prüfen Steuerbescheide und bereiten Einsprüche und Anträge vor.
- Mandanten: Sie unterstützen die Beratung der Mandantinnen und Mandanten im Team.
- Digitales Arbeiten: Dazu gehören die Arbeit mit Kanzleisoftware und Dokumentenmanagementsystemen, die digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung und die Recherche in Fachdatenbanken.
- Berufsrecht: Wichtig sind die Verschwiegenheitspflicht, der Datenschutz und die Vorschriften des steuerberatenden Berufs. Auch die Mitwirkung bei der Geldwäscheprävention gehört dazu.
Voraussetzungen
Viele Auszubildende haben die Fachhochschulreife oder das Abitur. Die meisten Ausbildungsbetriebe erwarten in der Regel mindestens einen Mittleren Schulabschluss (MSA).
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer ist auf 3 Jahre festgelegt. Auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb kann die Ausbildung verkürzt werden, z. B. bei Abitur oder einer vorherigen kaufmännischen Ausbildung. Bei sehr guten Leistungen ist auch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich. Über die Voraussetzungen informieren die Steuerberaterkammer als zuständige Stelle und die Lehrkräfte im Unterricht.
Schulbesuch
Der Unterricht erfolgt nach dem bundesweiten Rahmenlehrplan in 12 Lernfeldern, z. B.:
- Buchführungsarbeiten durchführen
- Umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte bearbeiten
- Einkommensteuererklärungen erstellen
- Arbeitsentgelte berechnen und buchen
- Jahresabschlüsse erstellen und auswerten
- Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ermitteln
- Verwaltungsakte prüfen und Rechtsbehelfe vorbereiten
- Beratung von Mandantinnen und Mandanten im Team mitgestalten
Darüber hinaus werden die Auszubildenden in Politik (in allen drei Ausbildungsjahren) und in Englisch (im 1. Ausbildungsjahr) unterrichtet.
Blockunterricht zu Beginn der Ausbildung: Das 1. Ausbildungsjahr startet mit einem 6-wöchigen Blockunterricht an 4 Tagen pro Woche. In dieser Zeit erwerben die Auszubildenden gebündelt die Grundlagen in Buchführung und Steuerrecht. So können sie im Ausbildungsbetrieb von Anfang an auf solidem Vorwissen aufbauen, und die Einarbeitung in die Kanzleipraxis fällt deutlich leichter.
Nach dem Blockunterricht findet der Unterricht an folgenden Tagen statt:
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Ausbildungsjahr |
Schultage |
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1. Ausbildungsjahr |
Donnerstag und Freitag (zu Beginn 6 Wochen Blockunterricht an 4 Tagen pro Woche) |
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2. Ausbildungsjahr |
Dienstag |
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3. Ausbildungsjahr |
Mittwoch |
Die Prüfungen
Die Prüfungen werden von der zuständigen Steuerberaterkammer abgenommen.
Zwischenprüfung: Sie findet im zweiten Ausbildungsjahr statt und ist schriftlich. Geprüft werden die Inhalte der ersten 15 Monate in den Bereichen „Arbeitsabläufe organisieren“ sowie „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“. Das Ergebnis der Zwischenprüfung geht nicht in die Abschlussnote ein.
Abschlussprüfung: Am Ende der Ausbildung schreiben die Auszubildenden drei schriftliche Prüfungen und legen eine mündliche Prüfung ab:
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Prüfungsbereich |
Form |
Gewichtung |
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Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten |
schriftlich |
35 % |
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Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüsse bearbeiten |
schriftlich |
30 % |
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Wirtschafts- und Sozialkunde |
schriftlich |
10 % |
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Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten (Gesprächssimulation) |
mündlich |
25 % |
Sonstiges
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung bieten sich vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten, z. B. zur Steuerfachwirtin bzw. zum Steuerfachwirt oder – nach entsprechender Berufserfahrung – die Prüfung zur Steuerberaterin bzw. zum Steuerberater.
Kontakt


Kerstin Reyelt
Tel. 04101-84340-0