Fachschule für Sozialpädagogik
Das Ziel der Vollzeitausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik ist die Prüfung zum/zur „staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherin“.
Tätigkeiten der Auszubildenden
Erzieherinnen und Erzieher führen als pädagogische Fachkräfte die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit im Rahmen des Gesamtkonzeptes einer Einrichtung eigenverantwortlich aus. Den Erzieherinnen und Erziehern können Fachkräfte mit Teilaufgaben zugeordnet werden (z.B. Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten).
Erzieherinnen und Erzieher können in unterschiedlichen Arbeitsfeldern tätig werden:
- Kindertageseinrichtungen
- Hort und betreute Grundschule
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Einrichtungen der Jugendhilfe
- Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen
- Einrichtungen der Gesundheitsförderung
- Schulen und Schulsozialarbeit
- Verwaltung und Behörden
Es handelt sich regulär um eine 3-jährige Vollzeitausbildung. Wenn Sie bereits Sozialpädagogische*r Assistent*in sind, dürfen Sie die Ausbildung nur noch in einem zweijährigen Bildungsgang absolvieren.
Im Laufe der Ausbildung werden verschiedene Praktika in verschiedenen Arbeitsfeldern absolviert, die schulisch begleitet und in die Unterrichtsprozesse integriert sind. Die Praxisstätten und die Fachschule arbeiten hier eng zusammen.
Schulbesuch
Die Erzieher/innen-Ausbildung erfolgt in einem fachrichtungsübergreifenden, einem fachrichtungsbezogenen und einem Wahlpflicht-Bereich:
Im fachrichtungsübergreifenden Bereich werden folgende Fächer unterrichtet:
- Deutsch/Kommunikation
- Naturwissenschaft und Technik
- Wirtschaft/Politik
Im fachrichtungsbezogenen Bereich werden folgende Lernfelder unterrichtet:
- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
- Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Im Wahlpflichtbereich gibt es drei verschiedene Formen von Angeboten
- Längerfristige Kurse zur individuellen Spezialisierung, für die teilweise ein zusätzliches Zertifikat ausgegeben wird
- Vertiefungskurse zu ausgewählten Themen im Klassenverband
- halbjährige Wahlangebote innerhalb eines Jahrgangs
Wer neben der Ausbildung die Fachhochschulreife erwerben möchte, muss hier einen zweijährigen Englisch-Kurs wählen.
Praxiszeiten
Praxiszeiten werden im Laufe der Ausbildung in mindestens zwei Arbeitsfeldern mit unterschiedlichen Zielgruppen abgeleistet.
Die Organisation der Praxiszeiten ist in den verschiedenen Fachschul-Ausbildungen unterschiedlich geregelt. Die genaue Planung finden Sie unter den verschiedenen Ausbildungsgängen.
In der Regel gilt:
Alle Praxiszeiten werden im Kreis Pinneberg absolviert und von der Schule betreut.
Drei Klassen – drei Ausbildungsgänge
- Reguläre Fachschulausbildung, drei Jahre, praxisintegrierte halbjährige Praktika in verschiedenen Einrichtungen Ausbildungsstruktur
- Zweijährige Fachschulausbildung – nur für SPA(!), zwei Jahre, praxisintegrierte halbjährige Praktika in verschiedenen Einrichtungen Ausbildungsstruktur
- Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) mit einem Arbeitsvertrag bei einem Träger Fachschule für Sozialpädagogik (PiA)
Prüfungen
Nach der Praxiszeit in der Oberstufe wird als erste Prüfungsleistung eine Hausarbeit angefertigt. Sie kann auf Beschluss der Prüfungskonferenz durch eine Präsentation ergänzt werden.
Im Zeitraum nach den Osterferien erfolgen drei schriftliche Prüfungen in jeweils vier oder fünf Zeitstunden in drei Lernfeldern.
Im Anschluss können in einigen Lernbereichen mündliche Prüfungen erfolgen.
Möglicher Abschluss bei erfolgreichem Besuch der Schule
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
Zusätzlich mögliche Qualifikation: Fachhochschulreife.
Dazu muss zusätzlich ein 160stündiger Kurs in Mathematik belegt und in Mathematik und in Englisch eine Zusatzprüfung abgelegt werden.
Kosten und Finanzierung der Ausbildung
Die schulische Ausbildung ist grundsätzlich kostenfrei. Für Unterrichtsmaterialien (Bücher, Kopien, Ordner, Hefte, Bastel- und Verbrauchsmaterial usw.) fallen Kosten in Höhe von etwa 15 Euro monatlich an. Im ersten Halbjahr findet eine i.d.R. dreitägige Klassenfahrt zum Kennenlernen statt. Kosten ca. 80€. Im vierten Halbjahr wird eine Erlebnispädagogische Woche für ca. 220 € durchgeführt. Eine Abschlussklassenfahrt nach den Prüfungen kann durchgeführt werden.
Hinweis über die Förderfähigkeit
Die Ausbildung kann grundsätzlich durch Schüler- oder Studenten-BAFöG (BAFöG §13) gefördert werden, sofern die persönlichen Voraussetzungen dazu vorliegen.
In den verschiedenen Ausbildungsgängen gibt es Möglichkeiten, Geld für die Ausbildung zu bekommen, und zwar:
- in der regulären dreijährigen Ausbildung ein Stipendium Richtlinien zur Vergabe von Stipendien (Dieser Ausbildungsgang ist aus organisatorischen Gründen nicht AFBG-förderfähig.)
- in der zweijährigen Ausbildung für sozialpädagogische Assistent*innen das Aufstiegs-BaFöG
Aufstiegs-BAföG
Investitionsbank Schleswig-Holstein
- in der PiA nach dem TVAöD (Pflege) als Gehalt von den Vertragseinrichtungen
TVAöD – Pflege Entgelttabellen und Zulagen (oeffentlichen-dienst.de)
Notwendige Voraussetzungen
In die Fachschule für Sozialpädagogik können Sie grundsätzlich aufgenommen werden, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie haben
- einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf nach §25 BBiG oder §25 der Handwerksordnung oder einen Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung und in jedem Fall als schulische Voraussetzung einen mittleren Schulabschluss und weisen ein sozialpädagogisches Praktikum von mindestens 150 Stunden nach, oder
- die Allgemeine oder Fachhochschulreife und ein sozialpädagogisches Praktikum von mindestens 150 Stunden absolviert. Freiwillige Dienste nach Bundesgesetzen können hier ggf. angerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Einreichung ausländischer Abschlusszeugnisse eine Übersetzung und eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sowie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 einreichen müssen!
Bewerbungsbogen zum Ausdrucken
Die Anmeldung soll ab Februar – jedoch bis spätestens 01. März erfolgen.
Alle Unterlagen werden ohne Hefter und Folien eingereicht!
Kopien sind grundsätzlich unbeglaubigt beizulegen.
Bitte achten Sie darauf, dass am ersten Schultag alle Zeugnisse im Original vorgelegt werden müssen!
Sofern Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie dann ein erweitertes Führungszeugnis beantragen, das am Tag der Einschulung nicht älter als drei Monate alt ist (Anträge also frühestens ab 3. Juni 2024). Das Führungszeugnis wird vom Amt direkt an die Schule geschickt.
Download
Die jeweils geforderten Unterlagen für Ihre Bewerbung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bewerbungsformularen:
Bitte senden Sie den ausgefüllten Bogen mit vollständigen Unterlagen ausschließlich in Papierform an die:
Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in Pinneberg
An der Berufsschule 1
25421 Pinneberg
Kontakt
Julia Rogge
Abteilungsleiterin